Abschrift von Abschrift

Gesch.-Nr. 6 J.90.11.20

Kümmelblättchen

Im Namen des Königs

In der Strafsache gegen  D o b i l z e k  und Genossen und zwar gegen:

  1. Den Händler Wilhelm Dobilzek in Berlin, Schröderstr. 5, geboren am 13. November 1978 in Sackrau, Krs. Oels, evangl.
  2. Den Militär-Invaliden Oskar Heymanns in Karlshorst, Dönhofstr. 27 geboren am 1.1.1879 in Dresden, evangl wegen Betrugs hat die 2. Ferien-Strafkammer des königlichen Landgerichts I in Berlin in der Sitzung vom 9. September 1911, an welcher teilgenommen haben:

    pp

    für Recht erkannt: Die beiden Angeklagten Dobilzek und Heymanns werden wegen Betruges zu je sechs Monaten Gefängnis, und in die Kosten des Verfahrens verurteilt.

Die zur Begehung des Betruges gebrauchten beiden Blüten sind einzuziehen.

Gründe

Die Angeklagten  Heymanns, Schaffer und der nicht ermittelte Friseur Köhler waren häufig Gäste im Café Lepa, Berlin, Friedrichstraße 248, das dem Zeugen Rudolf Moritz gehört. Am Abend des 16.1.1911 saß der Angeklagte H. in dem genannten Café. Etwa zwischen 11 und 12 Uhr erschienen im Lokal der Angeklagte Schaffer und Köhler und teilten dem ihnen persönlich bekannten Wirt, Zeugen Moritz mit , daß sie einen reichen Baumeister aus Oberschlesien kennen gelernt hätten, der hier gute Geschäftsabschlüsse gemacht habe und daher viel Geld bei sich führe. 

Sie hätten sich am nächsten Morgen wieder mit ihm verabredet und beschlossen, ihn nach dem Café Lepa zu führen, wo man eine gute Zeche auf Kosten des Baumeisters zu machen gedenke und diesem außerdem im Spiel, falls er sich dazu herbeilassen, eine beträchtliche Summe seines Geldes abzugewinnen beabsichtige. Da ihnen selbst die nötigen Mittel zum Spiel nicht zur Verfügung ständen, solle ihnen Moritz Geld leihen und dann mit einer bestimmten Quote an dem sicher zu erwartenden Gewinn beteiligt sein. 

Moritz will dies Anerbieten abgelehnt haben mit der Erklärung, es genüge ihm schon, wenn eine anständige Zeche gemacht würde, im übrigen versprach er Geld bis zum nächsten Morgen zu beschaffen. Von dem beabsichtigten Plane verständigten dann Schaffer und Köhler den anwensenden Angeklagten Heymanns, der ihnen und dem Wirt sehr gut persönlich bekannt war, und in seinen Kreisen den Spitznamen "Jesus" führte. Heymanns sagte seine Beteiligung zu.

Am Vormittage des folgenden Tages, etwa um ½ 10 Uhr erschien dann Heymanns im Café des Moritz, zeigte ihm an, daß Schaffer und Köhler bereits mit dem "Baumeister" unterwegs wären und forderten ihn auf, seinen Kellner, den Zeugen Domla und den Portier, den Zeugen Blank, nach Hause zu schicken, damit die Herren nachher möglichst ungestört seien. Moritz willfahrte seinem Wunsche, entließ das Personal und begab sich darauf zu seiner Bank, um dort 2000 M abzuheben.

Heymanns hatte sich inzwischen wieder entfernt und kurze Zeit, nachdem Moritz von der Bank zurückgekehrt war, erschienen Schaffer und Köhler in Begleitung des Angeklagten Dobilek, den sie Moritz als Baumeister vorstellten.Bbald darauf stellte sich auch Heymann wieder ein. D. war überaus elegant angezogen, er trug einen Persianermantel, dessen seidenes Futter er recht augenfällig beim Ausziehen sehen ließ. Die Gesellschaft unterhielt sich zunächst etwa 1 ½ Stunden lang über Jagd und Bauangelegenheiten. Schließlich kam man aufs Spiel zu sprechen und verlangte Skatkarten. In diesem Augenblick gab Heymann dem Moritz ein Zeichen, mit ihm nach der Toilette zu gehen. 

Dort ersuchte er ihn dann, ihm nach der Verabredung das besogrte Geld zur Verfügung zu stellen, mit dem Hinweis, daß er sicher nicht verliehren werde, vielmehr ein großer Gewinn zu erwarten sei. Moritz gab darauf dem Heymanns, die von der Bank geholten 2000 Mark und dem Schaffer, der den beiden auf die Toilette gefolgt war, weitere 500 Mark, die er in seiner Ladenkasse vorrätig gehabt hatte. Die drei kehrten dann wieder in das Lokal zurück. Heymanns, Schaffer und Köhler fingen nach einigen Kartenkunststücken, die Heymanns zum besten gab, unter sich zu spielen an, und zwar spielten sie das sogenannte "Kümmelblättchen". 

Dieses Spiel wird von Bauernfängern vorzugsweise benutzt, um Unwissende zu betrügen. Zum Kümmelblättchen werden drei Karten verwandt, von welchen eine dem Uneingeweihten gezeigt wird, welche er, nachdem sie aus den anderen gemischt ist, herauszufinden hat. Der Trick besteht nur darin, daß der Bauernfänger beim Erklären des Spiels die erste Karte, beim Spielen aber die zweite als die Herauszufindende bezeichnet. Der Neuling, der diese durch Fingerfertigkeit bewerkstelligte Verwechslung nicht bemerkt hat, muß regelmäßig verlieren.

In dem Spiele nun, das Heymanns, Köhler, und Schaffer unter sich machten, gewann Heymanns seinen Genossen zusammen 500 M ab, so daß ihm jetzt 2500 M zur Verfügung standen. Gemeinschaftlich mit den anderen redete er dann dem angeblichen "Baumeister" zu, doch einmal ein Spiel zu riskieren, Dobilzek weigert sich zunächst mit der Begründung, daß die Einsätze zu hoch wären. Schließlich ließ er sich, als sich der Wirt Moritz zu ihm sprach, bereit finden, ein Spiel zu halten. Heymanns setzte nun 2500 M, Dobilzek ging nach kurzer Widerrede auf diese Summe ein, und setzte dagegen.

Die Karten fielen und Dobilzek gewann die 2500 M des Heymanns. Über diesen Verlust taten Heymanns, Schaffer und Köhler sehr erregt, sie redeten auf Moritz ein, doch mehr Geld herbei zu schaffen, damit sie in einem neuen Spiel den Verlust wieder gut machen könnten. Moritz, der durch den Verlust seiner 2500 M äußerst betroffen war, erklärte, daß er weiteres Bargeld nicht mehr habe. Hierauf sagte Schaffer, daß er noch zwei Tausendmarkscheine bei sich führe und damit versuchen wolle, das verlorene Geld zurück- zugewinnen. 

Die angeblichen Tausendmarkscheine, die er aus seiner Brieftasche herausnahm, waren jedoch nichts als sogenannte "Blüten", welche von Schaffer zusammengeknifft auf den Tisch gelegt wurden. Moritz sah, daß es sich um ganz wertlose Scheine handelte, ohne jedoch die anderen auf seine Entdeckung aufmerksam zu machen. Schaffer setzte die angeblichen 2000 Mark, Dobilzek setzte dagegen, und als auch dies Spiel für ihn entschied, steckte er die beiden "Blüten" in die Tasche, anscheinend ohne sie als solche zu erkennen. Köhler wollte darauf mit einer geringen Summe ein neues Spiel beginnen. Dobilzek aber erklärte, daß bei so kleinen Einsätzen für die anderen Herrn schwerlich die Möglichkeit gegeben sei, Revanche zu nehmen. 

Er fragte schließlich Moritz, ob er den Herren zur Fortsetzung des Spiels nicht wenigstens Wertpapiere, einen Scheck oder dergleichen zur Verfügung stellen könne. Moritz, der in der Angst um sein verlorenes Geld die Besinnung fast verloren hatte, erinnerte sich, daß er in seinem Buffet noch ein altes Scheckbuch aufbewahre, welches auf die Depositenstelle der Deutschen Bank in der Landsbergerstraße 89 lautet, bei der er früher sein Geld in Verwahrung gehabt hatte. Die Aussicht, vielleicht in einem neuen Spiele die verlorenen 2500 Mark zurückzugewinnen, ließ ihn ohne Überlegung einen Scheck von 3000 Mark ausstellen, und als Schaffer und Köhler Bedenken äußerten, ob diese Summe zum allmählichen Wettmachen des Verlustes genügen würde, zerriß er den Scheck über 3000 Mark und schrieb einen neuen über 5000 Mark.

Der Scheck wurde von den Umsitzenden in die Hand genommen, geprüft, und darauf von einer Seite Zweifel an der Gültigkeit desselben geäußert. Es wurde der Vorschlag gemacht, mit dem Scheck zur Bank zu gehen, sich dort von der Echtheit zu überzeugen und das Geld evtl. gleich abzuheben. Nun aber tauchte dem Moritz der Gedanke auf, dass er selbst das Opfer eines Betruges geworden sei, er stürzte auf Dobilzek los und wollte ihm die gewonnenen 2500 Mark aus der Tasche reißen. Die anderen legten sich aber ins Mittel, rissen Moritz von Dobilzek fort, und suchten Moritz mit der Versicherung zu beruhigen, daß sie selbst einen Teil des Verlustes tragen wollten.

Als dann Moritz sich auf kurze Zeit in die Küche begab, um den Schlüssel zur Tür des Lokals zu holen und dasselbe abzuschließen, hatte sich Dobilzek inzwischen angezogen und mit den übrigen und dem Scheck das Café verlassen. Moritz ließ am gleichen Tage den Scheck, der übrigens nicht mehr gültig war, zur Vorsicht noch sperren und begab sich am Tage darauf, am 18.1.1911 nachmittags gegen 3 Uhr mit seiner Ehefrau, dem Kellner, Gärtner und dem Portier Blank, die sämtlich als Zeugen vernommen sind, in die Wohnung des angeblichen "Baumeisters" des Dobilzek, die er ebenso wie seinen Namen in der Zwischenzeit ermittelt hatte. Er suchte ihn durch Drohung zur Herausgabe der 2500 Mark zu veranlassen. Dobilzek entgegnete ihm, daß er ihn selbst beschwindelt habe, da der Scheck ungültig sei und er außerdem 2 "Blüten" als Tausendmarkscheine erhalten hatte. 

Schließlich erklärte er sich bereit, mit Moritz zu Schaffer und Köhler zu gehen, diese zur Herausgabe des Geldes zu veranlassen und dann evtl. auch einen Teil zurückzugeben. Unterwegs trafen sie bereits Schaffer, der dem Moritz gegenüber sich willig erklärte, den auf ihn entfallenden Teil des Verlustes zu tragen, und ihm darauf 50 Mark aushändigte, die er nach seinen Angaben nur noch bei sich hätte. Alle gingen dann gemeinschaftlich nach der Linienstraße, wo Köhler zuvor gewohnt hatte. Köhler war jedoch inzwischen mit unbekanntem Bestimmungsort verreist. Ein an ihn von Schaffer nach Hannover adressierter Brief, der ihm die Erstattung des auf ihn entfallenden Verlustes angeblich nahe gelegt hat, ist ergebnislos gewesen. Sein Aufenthalt ist auch bis jetzt nicht ermittelt worden.

Moritz hat von den verlorenen 2500 Mark, abgesehen von den 50 Mark des Schaffer, nichts zurückerhalten. Es sind bei Dobilzek dann im Laufe des Verfahrens kurz nach der Tat 60 Mark beschlagnahmt worden, die unter Berücksichtigung seiner pekuniären Verhältnisse zweifellos von dem gewonnenen Spielgelde herrühren, da gleichzeitig seine Frau nur noch 6 Mark Wirtschaftsgeld besaß und erklärte, ihr Mann habe zur Zeit keine Beschäftigung. Den Rest des Geldes will Dobilzek zur Bezahlung von Schulden verwandt, einen Teil auch nach der Dresdner Bank gebracht haben. 

Dobilzek ist dann nach dem 17.1. noch ein- oder zweimal im Café Lepa gewesen, um den Cafetier Moritz zu bitten, eine mit seinen bei seiner polizeilichen Vernehmung gemachten Angaben übereinstimmende Sachdarstellung zu geben. Die Angeklagten Dobilzek und Heymanns sind allein zum Hauptverhandlungstermin erschienen. Sie stellen die Vorgänge übereinstimmend ganz anders dar, als sie der Zeuge Moritz geschildert hat. So will Heymanns sich mit Moritz nicht verabredet haben, in Gemeinschaft mit Schaffer und Köhler dem Dobilzek, der in seinen Kreisen unter dem Namen "Bäckerwilli" bekannt ist, im Spiel sein ziemlich beträchtliches Geld abzugewinnen. Die hierbei zu erwartenden Einnahmen sollten nach seinen Angaben in vier Teile gehen. Daß Dobilzek schließlich immer gewonnen habe, sei lediglich dem Zufall zuzuschreiben.  Moritz sei es auch gewesen, dem die "Blüten" gehörten und der sie eingesetzt habe, um die zuerst verlorenen 2500 Mark zurückzugewinnen. Dobilzek will außerdem mit Moritz ganz genau bekannt sein und bestreitet daher, daß man ihn unter dem Titel eines Baumeisters am 17.1. im Café Lepa hätte einführen können.

Alle diese Anführungen sind nach der vollen Überzeugung des Gerichts erfunden und durch Beweisaufnahme widerlegt. Das Gericht hat keine Veranlassung, den eidlichen Bekundungen des Geschädigten, des Zeugen Moritz, Glauben zu versagen, zumal seine Aussage unter Würdigung der anderen Zeugenbekundungen ein durchaus klares und wahrscheinliches Bild gibt. Wenn auch seine ganze Handlungsweise sehr bedenklich ist, da er selbst dazu beitragen wollte, einem andern im unehrlichen Spiel sein Geld abzunehmen, so ist doch seine Glaubwürdigkeit dadurch nicht ohne weiteres erschüttert. Es ist ihm zu glauben, daß er sich nicht entsinnen kann, den Angeklagten Dobilzek vorher in seinem Lokal noch sonst wo gesehen zu haben. Denn die Tatsache, daß D. einige Male in dem Café des Moritz gewesen ist, zwingt nicht zu der Annahme, daß Moritz ihn nun auch kennen muß.

Die Angeklagten Schaffer und der nicht ermittelte Köhler haben soweit nach der Überzeugung des Gerichts zunächst allein, nachher gemeinschaftlich am 16.1. mitgeteilt, daß sie einen reichen Baumeister mitbringen würden, dem sie bei seiner völligen Unkenntnis im Spiel leicht eine große Summe Geldes abgewinnen könnten. Sie haben hiermit den Angeklagten Dobilzek bezeichnet, den sie ganz genau kannten und von dem sie wußten, daß er mit dem Trick des in Frage kommenden Spieles des "Kümmelblättchens" vollkommen vertraut war und daher gegen seine Absicht nicht verlieren konnte.

Durch diese Vorspiegelung haben sie in dem Zeugen Moritz den Irrtum erregt, daß das Spiel gegen einen vermögenden, uneingeweihten Provinzialen gerichtet sei. Nur unter dieser Voraussetzung hat sich  Moritz bereit gefunden, das Geld dem Schaffer, Köhler und Heymanns zur Verfügung zu stellen.

Daß diese die Absicht gehabt haben, sich durch dieses Verfahren einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen erscheint nicht zweifelhaft. Sie hatten es von vornherein darauf abgesehen, das Geld des Moritz auf dem Wege des Spiels zunächst einem ihrer Genossen zuzuführen und nachher gemeinschaftlich den Gewinn zu teilen. Dobilzek ist zwar zunächst zu der Irreführung des Moritz nicht unmittelbar tätig gewesen, sein Rolle hat erst am Morgen des 17.1. begonnen. Aber daß er im bewußten, gewollten Zusammenwirken mit den anderen gehandelt hat und somit als Mittäter in Frage kommt, erscheint zweifellos. Er hat am fraglichen Tage, als er gemeinschaftlich mit den andern das Café Lepa betrat, nicht den geringsten Widerspruch erhoben, daß man ihn als "Baumeister" vorstellte und somit den Irrtum des Moritz zusammen mit seinen Genossen durch das entwickelte Gespräch über Bauangelegenheiten und ähnliche Dinge unterhalten.

Er hat durch sein Auftreten und seine elegante Kleidung bei Moritz den Irrtum hervorgerufen, daß er ein vermögender Mann sei, der über größere Geldmittel verfüge, er hat auch der Ehefrau des Moritz gegenüber, die gerade das Café verließ, über Brillanten gesprochen, sich nach dem Preise ihrer Ohrringe erkundigt und dabei geäußert, daß er selbst seiner Frau einen Schmuck kaufen wolle, der Schmuck der Frau Moritz sei zu billig, er wolle kostbare Steine kaufen.Durch alle diese Tatsachen ließ sich der Zeuge Moritz zur Hingabe des angeblichen Spielkapitals bewegen, was er bei Kenntnis der tatsächlichen Sachlage nicht getan hätte. Um den Betrag dieser Summe ist Moritz geschädigt worden, abzüglich der ihm von Schaffer zurückerstatteten 50 Mark, da die Angeklagten den Gewinn nicht zurückerstattet haben und auch zur Rückzahlung, da es sich um eine nicht einklagbare Spielschuld handelt, nicht verpflichtet sind. Der Spielgewinn ist, wie keiner Erörterung bedarf, ein rechtswidriger Vermögensvorteil, da die Angeklagten auf ihn einen Rechtsanspruch nicht hatten. 

Daß Dobilzek selbst sich schuldig fühlte, geht aus seinem Verhalten nach der Tat hervor, als Moritz in Begleitung seiner Frau und der Zeugen Gärtner und Blank in seiner Wohnung erschien, um ihn zur Herausgabe des Spielgewinns aufzufordern. Den Drohungen des Moritz gegenüber erklärte Dobilzek lediglich, daß er selbst von ihm beschwindelt sei, ohne sich in irgend einer Weise gegen den Vorwurf des Betruges zu rechtfertigen. Auch zeigte er sich durchaus nicht erstaunt, als Moritz beim Eintreten zu ihm sagte: Da ist ja der "Baumeister", obwohl er in dem Verhandlungstermin von einer solchen Bezeichnung seiner Person am Morgen des 17.1. nichts zu wissen erklärte. Auch die anfangs kundgegebene Bereitwilligkeit des Dobilzek und Schaffer unter der Voraussetzung einen Teil des Geldes zurückzuerstatten, daß auch die andern das Geld zurückgeben würden, spricht für das Schuldbewußtsein der Angeklagten. Es war somit tatsächlich festzustellen, daß die Angeklagten Dobilzek und Heymanns am 17.1.1911 zusammen mit dem Angeklagten Schaffer und dem nicht ermittelten Köhler zu Berlin, Friedrichstraße 248 gemeinschaftlich in der Absicht, sich einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen des Caféinhabers Rudolf Moritz dadurch beschädigt haben, daß sie durch Vorspiegelung falscher Tatsachen einen Irrtum erregten. Sie waren deshalb nach § 263, 47 StGB zu bestrafen. Bei Abmessung der Strafe ist in Erwägung gezogen, daß die Angeklagten bereits wegen ähnlicher Vergehen vorbestraft sind, Dobilzek wegen schwerer Urkundenfälschung in  Tateinheit mit Betrug, Heymanns wegen Diebstahls, Betruges und schwerer Urkundenfälschung. Ferner war in Betracht zu ziehen, daß die Tat mit außerordentlicher Raffiniertheit ausgeführt ist, die Angeklagten ganz offenbar gewerbsmäßige Bauernfänger sind und im vorliegenden Falle eine ganz erhebliche Geldsumme erbeutet haben. Andererseits ist strafmildernd berücksichtigt worden, daß der Geschädigte Moritz selbst seine Hand dazu bieten wollte, daß andere einem unerfahrenen Provinzialen erhebliche Geldbeträge im Spiel abnehmen. Eine Gefängnisstrafe von sechs Monaten für jeden der Angeklagten erschien als angemessene Sühne.

Die Einziehung der "Blüten" erfolgte gemäß § 40 StGB. Die Kostenentscheidung ergab sich aus § 497 StPO. 

 
Gez. Unterschriften

Abschrift von Abschrift.

2.D.1070. 1911               

Im Namen des Reiches

IX.129.12

In der Strafsache gegen den Händler Wilhelm Dobilzek in Berlin hat das Reichsgericht, 2. Strafsenat, in der Sitzung vom 12.1.1912 an welcher teilgenommen haben

pp.

auf die Revision des Angeklagten für Recht erkannt:

Die Revision gegen das Urteil des königlich preussischen Landgerichts I zu Berlin vom 9.9.1911 wird verworfen; dem Angeklagten werden die Kosten des Rechtsmittels auferlegt.

Von Rechtswegen.

Gründe:

Die für erwiesen erachteten Tatsachen rechtfertigen die Verurteilung aus §§ 263, 47 StGB. Sie ergeben: Der  Wirt Moritz hat die 2000 Mark und die 500 Mark als Darlehn gegeben, das nach Beendigung des geplanten Spiels zurückerstattet und dessen Gewährung durch einen nicht näher bestimmten Teil des zu erwerbenden Gewinnes vergütet werden sollte. Er wurde durch die Darlehnshingabe in seinem Vermögen beschädigt. Sein Anspruch auf Rückzahlung war mit Rücksicht auf die Persönlichkeiten der Empfänger und deren Absichten wertlos oder fast wertlos. 

Er ist zu Hingabe des Geldes, auf das die Empfänger kein Recht hatten und das für sie einen rechtswidrigen Vermögensvorteil bildete, durch den Irrtum bewogen worden, das Geld solle zum Spiel gegen einen vermögenden uneingeweihten Provinzialen verwendet werden, was nicht der Fall war. Der Irrtum ist planmäßig von Schaffer, Köhler und Heymanns durch die entsprechende ausdrückliche falsche Vorspiegelung erregt, von dem Beschwerdeführer Dobilzek durch sein Auftreten als wohlhabender Baumeister unterhalten. Die Feststellung, daß Dobilzek kein vermögender Mann war, der über größere Geldmittel verfügte, liegt in dem Satz, daß er darüber in Moritz einen Irrtum hervorgerufen habe. Die Richtigkeit dieser Feststellung kann im Wege der Revision nicht angefochten werden; welche Beweisfolgerungen aus der Kleidung des Dobilzek und seinem Gespräche über Brillanten gezogen werden konnte, hatte ausschließlich das Landgericht zu entscheiden.

Die Mitwirkung der 4 Genannten bei der die Darlehnsverhandlung bezweckenden Täuschung des Moritz begründet in Verbindung mit dem übrigen Sachverhalt die festgestellte Mittäterschaft.

Hiernach kommt es auf den Satz des Urteils über die nicht einklagbare Spielschuld nicht an und ein Eingehen auf die hieran sich anschließenden Ausführungen der Revision kann unterbleiben. Moritz war der Betrogene, er mußte mithin als Zeuge beeidigt werden.

Gez. Dr. Menge, Sabarth, Wiebe, Dr. Paul, Backs, Tauchert, Schultz

Ausgefertigt.

Gerichtsschreiber des 2. Strafsenats des Reichsgerichts.

Gez. Wedekind, Obersekretär.